Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen der RIGHT ROAD MARKETING GbR, Talha Aktas und Samil Aktas, Hölderlinstraße 7, 71069 Sindelfingen (nachfolgend „RIGHT ROAD MARKETING“) und ihren Auftraggebern. Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

Sie gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Marketing, Webdesign, Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA), Social Media, Branding, Content-Erstellung, Beratung, Hosting, Wartung, Automatisierung, künstliche Intelligenz (KI), KI-gestützte Lösungen, Chatbots, Prozessautomatisierung sowie sonstige digitale Dienstleistungen.

(2) Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen RIGHT ROAD MARKETING und dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, RIGHT ROAD MARKETING stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(3) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Änderungen oder Ergänzungen bestehender Verträge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung oder erfolgen im gesetzlich zulässigen Rahmen.

§ 2 Textform

Soweit in diesen AGB die Textform verlangt wird, genügt hierfür insbesondere die Übermittlung per E-Mail oder über vergleichbare elektronische Kommunikationsmittel im Sinne des § 126b BGB.

§ 3 Vertragsabschluss

(1) Angebote von RIGHT ROAD MARKETING sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:

die schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots,

die Auftragsbestätigung durch RIGHT ROAD MARKETING,

die elektronische Annahme über ein digitales Angebotssystem,

oder spätestens durch den Beginn der Leistungserbringung.

(2) RIGHT ROAD MARKETING ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungen qualifizierte Dritte, freie Mitarbeiter, Unterauftragnehmer sowie externe Dienstleister einzusetzen. Dies umfasst insbesondere Hosting-Anbieter, Softwareanbieter, Cloud-Dienste, KI-Systeme, Automatisierungsplattformen und sonstige technische Dienstleister.

(3) Soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, kann RIGHT ROAD MARKETING moderne KI-gestützte Systeme, Sprachmodelle, Bildgeneratoren, Automatisierungsplattformen sowie vergleichbare Technologien einsetzen. Der Einsatz solcher Systeme erfolgt ausschließlich unterstützend zur Leistungserbringung und entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Pflicht, bereitgestellte Ergebnisse vor ihrer Nutzung oder Veröffentlichung eigenständig zu prüfen, sofern dies nach Art der Leistung erforderlich ist.

§ 4 Fristen und Termine

(1) Vereinbarte Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie von RIGHT ROAD MARKETING ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.

(2) Leistungsfristen verlängern sich angemessen, soweit Verzögerungen auf Umständen beruhen, die RIGHT ROAD MARKETING nicht zu vertreten hat. Hierzu zählen insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Hosting-, Cloud- oder Drittanbietern, Störungen von Kommunikationsnetzen, Lieferengpässe sowie technische Störungen oder Einschränkungen von KI- und Automatisierungsdiensten.

(3) Verzögerungen, die durch den Auftraggeber entstehen – insbesondere durch verspätete Freigaben, fehlende Inhalte, unvollständige Informationen, fehlende Zugänge oder verspätete Mitwirkung – verlängern vereinbarte Fristen und Termine entsprechend. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von RIGHT ROAD MARKETING bleiben hiervon unberührt.

(4) Entstehen durch vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerungen, Unterbrechungen oder Terminverschiebungen zusätzliche Aufwände, ist RIGHT ROAD MARKETING berechtigt, diese nach dem vereinbarten oder üblichen Stundensatz gesondert abzurechnen.

§ 5 Abnahme

(1) Soweit die vereinbarte Leistung nach ihrer Art einer Abnahme bedarf, wird RIGHT ROAD MARKETING dem Auftraggeber die Fertigstellung in Textform anzeigen.

(2) Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Fertigstellungsmitteilung zu prüfen und entweder abzunehmen oder berechtigte Mängel in Textform mitzuteilen.

(3) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn

der Auftraggeber die Leistung innerhalb der vorgenannten Frist nicht unter Angabe wesentlicher Mängel beanstandet,

die Leistung produktiv genutzt oder veröffentlicht wird,

oder der Auftraggeber die Leistung anderweitig als vertragsgemäß verwendet.

(4) Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(5) Änderungen aufgrund persönlicher Geschmacksentscheidungen oder nachträglicher Änderungswünsche des Auftraggebers stellen keinen Mangel dar und begründen keinen Anspruch auf Verweigerung der Abnahme.

(6) Dienstleistungen, Beratungsleistungen, Marketingmaßnahmen, SEO-, SEA-, Social-Media-Leistungen, KI-Beratung, Workshops sowie laufende Betreuungs- oder Wartungsleistungen unterliegen keiner Abnahme, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 6 Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Zugänge, Ansprechpartner sowie sonstigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

Hierzu gehören insbesondere Zugangsdaten zu Websites, Hosting, Domains, Werbekonten, Analyse-Tools, Social-Media-Plattformen, Schnittstellen, APIs sowie sonstigen benötigten Systemen.

(2) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte, Daten und Informationen verantwortlich.

(3) Soweit RIGHT ROAD MARKETING KI-gestützte Systeme oder Automatisierungen einsetzt, verpflichtet sich der Auftraggeber, sämtliche gelieferten Inhalte, Texte, Bilder, Auswertungen oder Handlungsempfehlungen vor ihrer Veröffentlichung oder Nutzung eigenverantwortlich zu prüfen, soweit dies nach Art der Leistung zumutbar ist.

(4) Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten von RIGHT ROAD MARKETING. Hierdurch entstehende zusätzliche Aufwände können gesondert berechnet werden.

(5) Nach Abschluss der vereinbarten Leistungen ist der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart wurde, für die Sicherung seiner Daten, Systeme und Inhalte sowie für regelmäßige Datensicherungen selbst verantwortlich.

(6) Der Auftraggeber hat erkannte Mängel oder Störungen unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen und RIGHT ROAD MARKETING alle zumutbaren Informationen zur Fehleranalyse zur Verfügung zu stellen.

(7) Änderungen von Anschrift, E-Mail-Adresse, Rechnungsanschrift, Ansprechpartnern oder sonstigen vertragsrelevanten Kontaktdaten sind RIGHT ROAD MARKETING unverzüglich in Textform mitzuteilen.

§ 7 Änderungswünsche (Change Requests)

(1) Änderungs-, Erweiterungs- oder Zusatzwünsche des Auftraggebers, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, stellen einen sogenannten Change Request dar.

(2) RIGHT ROAD MARKETING prüft den Änderungswunsch hinsichtlich technischer, organisatorischer und wirtschaftlicher Umsetzbarkeit und informiert den Auftraggeber über den voraussichtlichen Mehraufwand, Auswirkungen auf Termine sowie die zusätzlich entstehenden Kosten.

(3) Die Umsetzung eines Change Requests erfolgt erst nach ausdrücklicher Beauftragung durch den Auftraggeber in Textform.

(4) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden Änderungsleistungen nach dem jeweils vereinbarten Stundensatz oder der aktuell gültigen Preisliste von RIGHT ROAD MARKETING abgerechnet.

(5) Vereinbarte Projektfristen verlängern sich angemessen, soweit dies aufgrund eines Change Requests erforderlich ist.

§ 8 Nutzungsrechte und Rechte Dritter

(1) Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Texte, Bilder, Videos, Marken, Logos oder sonstigen Materialien frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Der Auftraggeber stellt RIGHT ROAD MARKETING von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Verpflichtung beruhen.

(2) Sämtliche Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an den von RIGHT ROAD MARKETING entwickelten Konzepten, Designs, Layouts, Grafiken, Texten, Softwarebestandteilen, Automatisierungen, Workflows, Prompts, KI-Konfigurationen, Quellcodes, Templates und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei RIGHT ROAD MARKETING, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

(4) Eine Bearbeitung, Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung über den vereinbarten Vertragszweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung von RIGHT ROAD MARKETING, sofern dies gesetzlich zulässig ist oder vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

(5) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, besteht kein Anspruch auf Herausgabe von Quellcodes, Rohdateien, offenen Projektdateien, Design-Dateien, Prompt-Bibliotheken, Automatisierungslogiken, internen Dokumentationen oder vergleichbaren Entwicklungsunterlagen.

(6) RIGHT ROAD MARKETING ist berechtigt, abgeschlossene Projekte unter Nennung des Unternehmensnamens und unter Verwendung öffentlich zugänglicher Inhalte als Referenz für eigene Werbezwecke zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigtem Interesse widerspricht oder ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien.

(2) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) RIGHT ROAD MARKETING ist berechtigt, angemessene Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder Teilabrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.

(4) Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist RIGHT ROAD MARKETING berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich vorübergehend auszusetzen, sofern dadurch keine gesetzlichen Pflichten verletzt werden.

(5) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen bei RIGHT ROAD MARKETING, soweit gesetzlich zulässig.

(6) Laufende Kosten für Drittanbieter, Softwarelizenzen, Hosting, Domains, Cloud-Dienste, KI-Plattformen, API-Nutzung oder vergleichbare externe Leistungen sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern diese Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind oder in dessen Interesse beauftragt werden.

(7) Erhöhen Drittanbieter während der Vertragslaufzeit ihre Preise für Leistungen, die unmittelbar zur Vertragserfüllung erforderlich sind, ist RIGHT ROAD MARKETING berechtigt, diese Mehrkosten nach vorheriger Information an den Auftraggeber weiterzugeben, soweit dies vertraglich vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.

(8) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 10 Zahlungsverzug

(1) Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. RIGHT ROAD MARKETING ist berechtigt, Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Verzugsschäden geltend zu machen.

(2) Während des Zahlungsverzuges ist RIGHT ROAD MARKETING berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher offenen Forderungen auszusetzen.

(3) Dauert der Zahlungsverzug trotz Mahnung und angemessener Nachfrist an, ist RIGHT ROAD MARKETING berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ganz oder teilweise zu kündigen.

§ 11 Service-, Wartungs- und Betreuungsleistungen

(1) Laufende Service-, Wartungs-, Hosting- oder Betreuungsleistungen werden ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung erbracht.

(2) RIGHT ROAD MARKETING ist berechtigt, zur Erbringung dieser Leistungen geeignete Drittanbieter oder technische Plattformen einzusetzen.

(3) Soweit dem Auftraggeber eigene Administrations- oder Bearbeitungsrechte eingeräumt werden, ist dieser für Änderungen, Inhalte und daraus entstehende Folgen selbst verantwortlich.

(4) Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter in die von RIGHT ROAD MARKETING erstellten Systeme, Websites, Automatisierungen oder Konfigurationen können Gewährleistungs- oder Supportansprüche insoweit ausschließen, als der Eingriff für den Mangel ursächlich ist.

(5) Service-, Wartungs-, Hosting- oder Betreuungsverträge werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Sie verlängern sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 12 Gewährleistung und Haftung

(1) RIGHT ROAD MARKETING erbringt sämtliche Leistungen mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt nach dem jeweils anerkannten Stand der Technik.

(2) Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich nach Kenntnis in Textform mitzuteilen und RIGHT ROAD MARKETING Gelegenheit zur angemessenen Nachbesserung zu geben.

(3) Soweit Leistungen auf Vorgaben, Daten, Inhalten oder Weisungen des Auftraggebers beruhen, übernimmt RIGHT ROAD MARKETING keine Haftung für daraus resultierende Fehler, Rechtsverletzungen oder wirtschaftliche Nachteile.

(4) RIGHT ROAD MARKETING übernimmt keine Rechtsberatung sowie keine steuerliche oder sonstige fachliche Beratung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(5) Bei der Erbringung von Leistungen können KI-gestützte Systeme oder Automatisierungen eingesetzt werden. Trotz sorgfältiger Prüfung können KI-generierte Ergebnisse unvollständig, fehlerhaft oder nicht aktuell sein. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche gelieferten Inhalte vor Veröffentlichung oder Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen, soweit dies nach Art der Leistung zumutbar ist.

(6) RIGHT ROAD MARKETING übernimmt keine Gewähr für bestimmte wirtschaftliche Erfolge, insbesondere nicht für Rankings in Suchmaschinen, Werbeerfolge, Reichweiten, Leads, Umsätze, Conversion-Raten oder vergleichbare geschäftliche Ergebnisse, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.

(7) RIGHT ROAD MARKETING haftet nicht für Ausfälle, Einschränkungen oder sonstige Beeinträchtigungen, die durch Hosting-Anbieter, Cloud-Dienste, Internetprovider, Suchmaschinen, Werbeplattformen, soziale Netzwerke, KI-Anbieter, APIs oder sonstige Drittanbieter verursacht werden und außerhalb des Einflussbereichs von RIGHT ROAD MARKETING liegen. Dies gilt insbesondere für Sperrungen oder Einschränkungen von Konten, Änderungen von Richtlinien, Algorithmen, Funktionen, APIs oder Nutzungsbedingungen sowie für die Einstellung oder Einschränkung von Diensten durch Drittanbieter.

(8) Die Haftung von RIGHT ROAD MARKETING richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. Sie ist bei einfacher Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.

(9) Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln sowie hierauf beruhende Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von RIGHT ROAD MARKETING sowie in den übrigen gesetzlich zwingenden Fällen. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 13 Drittanbieter und Fremdleistungen

(1) RIGHT ROAD MARKETING ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen. Hierzu gehören insbesondere Hosting-Anbieter, Domain-Registrare, Cloud-Dienste, Softwareanbieter, KI-Plattformen, Zahlungsdienstleister sowie sonstige technische Dienstleister.

(2) Soweit Verträge mit Drittanbietern im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers abgeschlossen werden, gelten deren Vertrags- und Nutzungsbedingungen ergänzend. RIGHT ROAD MARKETING wird den Auftraggeber hierüber informieren.

(3) Soweit Domains, Hosting, Softwarelizenzen oder vergleichbare Leistungen über RIGHT ROAD MARKETING verwaltet werden, verbleiben diese bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung unter der administrativen Verwaltung von RIGHT ROAD MARKETING, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde.

(4) Änderungen, Preisanpassungen, Leistungseinschränkungen oder die Einstellung von Leistungen durch Drittanbieter liegen außerhalb des Einflussbereichs von RIGHT ROAD MARKETING. Hieraus können keine Ansprüche gegen RIGHT ROAD MARKETING hergeleitet werden, soweit diese die Umstände nicht zu vertreten hat.

§ 14 Leistungserbringung unter Mitwirkung Dritter

(1) Soweit RIGHT ROAD MARKETING zur Vertragserfüllung auf Leistungen, Genehmigungen oder Mitwirkung von Drittanbietern angewiesen ist, steht die Leistungserbringung unter dem Vorbehalt deren rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Bereitstellung.

(2) Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich eines Drittanbieters begründen keine Pflichtverletzung von RIGHT ROAD MARKETING, sofern diese die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

§ 15 Zusatzleistungen

(1) Leistungen, die nicht ausdrücklich vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden gesondert vergütet.

(2) Hierzu gehören insbesondere:

zusätzliche Beratungsleistungen,

Änderungs- und Erweiterungswünsche außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs,

Fehleranalysen aufgrund von Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter,

Datenmigrationen,

Wiederherstellungen,

Schulungen,

zusätzliche Supportleistungen,

Einrichtung oder Anpassung von KI-Systemen,

Automatisierungen,

API-Integrationen,

sowie sonstige Leistungen, die nach Vertragsschluss zusätzlich beauftragt werden.

§ 16 Vertragsbeendigung

(1) Beide Parteien können den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(2) Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag vor vollständiger Leistungserbringung oder beendet er das Projekt aus Gründen, die RIGHT ROAD MARKETING nicht zu vertreten hat, sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene Aufwendungen und verbindlich eingegangene Verpflichtungen zu vergüten.

(3) Bereits eingeräumte Nutzungsrechte gehen – soweit nichts anderes vereinbart wurde – erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.

§ 17 Außerordentliche Kündigung

(1) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Ein wichtiger Grund für RIGHT ROAD MARKETING liegt insbesondere vor, wenn

der Auftraggeber trotz Fristsetzung erheblich gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt,

erforderliche Mitwirkungshandlungen dauerhaft verweigert,

sich mit wesentlichen Zahlungsverpflichtungen in Verzug befindet,

oder Leistungen von RIGHT ROAD MARKETING für rechtswidrige, sittenwidrige oder vertragswidrige Zwecke verwendet oder verwendet werden sollen.

(3) Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung bleiben Vergütungsansprüche für bis dahin erbrachte Leistungen unberührt.

§ 18 Verantwortlichkeit des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist für sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Zugangsdaten, Informationen sowie deren rechtliche Zulässigkeit verantwortlich. Er gewährleistet insbesondere, dass durch die Nutzung oder Verarbeitung dieser Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden.

(2) Der Auftraggeber haftet für Schäden, Mehraufwand oder Verzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder verspätet bereitgestellte Informationen, fehlerhafte Mitwirkung, Eingriffe in bereitgestellte Systeme oder sonstige Umstände aus seinem Verantwortungsbereich entstehen.

(3) Nutzt der Auftraggeber die Leistungen von RIGHT ROAD MARKETING für rechtswidrige, sittenwidrige oder vertragswidrige Zwecke oder stellt diese Dritten hierfür zur Verfügung, trägt er hierfür die alleinige Verantwortung und stellt RIGHT ROAD MARKETING von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

(4) Soweit Ansprüche oder Schäden auf Leistungen oder Pflichtverletzungen von Drittanbietern beruhen, die nicht von RIGHT ROAD MARKETING zu vertreten sind, macht der Auftraggeber etwaige Ansprüche unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter geltend.

§ 19 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden.

(2) Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kalkulationen, Angebote, Konzepte, Strategien, Marketingmaßnahmen, Quellcodes, Automatisierungen, Prompts, Dokumentationen, Kundendaten sowie sämtliche nicht öffentlich zugänglichen Informationen einer Vertragspartei.

(3) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(4) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen,

die bereits allgemein bekannt waren,

ohne Verschulden einer Vertragspartei öffentlich bekannt werden,

aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen,

oder rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden.

(5) Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung sowie – soweit erforderlich – aus einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

(6) Soweit gesetzlich erforderlich, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von RIGHT ROAD MARKETING.

(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie sonstiger Vertragsvereinbarungen bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

§ 21 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

(1) RIGHT ROAD MARKETING ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen künstliche Intelligenz (KI), maschinelle Lernverfahren, Sprachmodelle, Bildgeneratoren, Automatisierungsplattformen sowie vergleichbare Technologien einzusetzen. Hierzu können auch Dienste externer Anbieter genutzt werden, soweit dies für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlich ist.

(2) Die Auswahl der zur Leistungserbringung eingesetzten Software, KI-Systeme, technischen Plattformen und sonstigen Hilfsmittel erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen von RIGHT ROAD MARKETING. Ein Anspruch des Auftraggebers auf den Einsatz eines bestimmten KI-Systems, Softwareanbieters oder technischen Dienstleisters besteht nur, sofern dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. RIGHT ROAD MARKETING ist berechtigt, eingesetzte KI-Systeme oder technische Plattformen jederzeit durch gleichwertige oder technisch vergleichbare Lösungen zu ersetzen, sofern hierdurch der vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(3) Soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, dürfen vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, Dokumente, Bilder, Texte, Daten oder sonstige projektrelevante Informationen zur Verarbeitung an eingesetzte KI-Systeme oder technische Dienstleister übermittelt werden. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

(4) KI-gestützte Systeme erzeugen Ergebnisse auf Grundlage statistischer Wahrscheinlichkeiten und können trotz sorgfältiger Anwendung unvollständige, fehlerhafte, missverständliche oder nicht mehr aktuelle Inhalte sowie sogenannte Halluzinationen erzeugen. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt RIGHT ROAD MARKETING daher keine Gewähr dafür, dass KI-generierte Ergebnisse jederzeit vollständig, fehlerfrei oder für den vom Auftraggeber beabsichtigten Zweck geeignet sind.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche von RIGHT ROAD MARKETING bereitgestellten Inhalte, Analysen, Texte, Bilder, Empfehlungen, Automatisierungen oder sonstigen Arbeitsergebnisse vor ihrer Veröffentlichung, Weitergabe oder produktiven Nutzung eigenverantwortlich auf fachliche, rechtliche und tatsächliche Richtigkeit sowie auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen, soweit ihm dies nach Art der Leistung zumutbar ist.

(6) Soweit zur Vertragserfüllung externe KI-, Cloud- oder Automatisierungsdienste eingesetzt werden, richtet sich deren technische Verfügbarkeit ausschließlich nach den jeweiligen Drittanbietern. Änderungen der technischen Funktionen, APIs, Nutzungsbedingungen, Preisstrukturen, Leistungsumfänge oder die Einstellung solcher Dienste begründen keine Pflichtverletzung von RIGHT ROAD MARKETING, soweit diese Umstände von RIGHT ROAD MARKETING nicht zu vertreten sind.

(7) Sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde, schuldet RIGHT ROAD MARKETING keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg durch den Einsatz von KI. Insbesondere werden keine bestimmten Umsätze, Gewinne, Reichweiten, Rankings, Leads, Conversion-Raten oder vergleichbare wirtschaftliche oder unternehmerische Ergebnisse garantiert.

(8) Soweit im Rahmen eines Projekts individuelle Prompts, Prompt-Bibliotheken, KI-Workflows, Automatisierungen, Agenten, Systemarchitekturen, Systemkonfigurationen oder vergleichbare technische Lösungen durch RIGHT ROAD MARKETING entwickelt werden, gelten hierfür die Regelungen dieser AGB zu Urheber- und Nutzungsrechten. Eine Verpflichtung zur Herausgabe interner Prompts, Prompt-Bibliotheken, Systemanweisungen, Agentenarchitekturen, Workflow-Logiken oder vergleichbarer interner Entwicklungsbestandteile besteht nur, sofern dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

(9) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, beim Einsatz von KI-Systemen die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere datenschutzrechtliche Bestimmungen sowie sonstige zwingende gesetzliche Anforderungen, einzuhalten.